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vision logo 200px

 

 

 

Unser Leitbild

 

Das Unternehmen Vision - „Hilfe zur Selbsthilfe“ gemeinnützige GmbH hat sich zur Aufgabe gestellt, vorrangig Menschen mit Behinderung oder Problemen zu helfen, ein selbstbestimmtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.

Wir akzeptieren die Einmaligkeit und Individualität eines jeden einzelnen. Unserer tiefen Überzeugung entspricht die Annahme, dass nur die Menschen ihr Leben selbständig unter Nutzung aller ihrer Ressourcen führen können, die selbstbewusst sind, weil sie ihre eigenen Stärken kennen. Unsere Arbeit beruht auf grundlegenden humanistischen Werten wie: Geduld, Fleiß, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Güte, Ehrlichkeit, Mut, Achtung usw.

Das Ziel unserer Arbeit ist es, soziale Kompetenzen wie beispielsweise: Kritikfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Begeisterungsfähigkeit, Teamarbeit, Kreativität, Selbstbewusstsein, Selbstkontrolle, Frustrationstoleranz, Konfliktlösungsverhalten, Selbstmotivation, Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Sensibilität oder auch Zielorientierung zu fördern.

Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten wir nur mit besonders geschultem Personal, das bereit ist, sich ständig weiterzubilden, um so neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die tägliche Arbeit zu übernehmen. Offenheit, Ehrlichkeit, Lernwilligkeit und Kritikfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für unsere Mitarbeiter.

 saal feier

 

Saalvermietung

Sie haben ein Jubiläum, planen hierfür eine Feier und suchen nach einem geeigneten Raum? Als Verein benötigen Sie Platz für eine Mitgliederversammlung. Ihre Mitarbeitenden möchten sie schulen. Sie suchen Platz für ein Seminar oder eine Kulturveranstalltung. Egal was, wir haben möglicherweise den geeigneten Raum. Fragen Sie einfach nach. Soweit es sich nicht um eine politische Veranstalltung handelt, sie gegen geltendes Recht verstößt oder sich mit  unseren Ethischenvorstellungen nicht vereinbaren läßt können wir uns vieles vorstellen.

 

Ihre Vorteile:

  • individuelle Raumplanung
  • 196qm Raumfläche
  • ca. 30 Parkplätze vor Ort
  • Barrierefreier Zugang
  • kein Gastronomiezwang
  • Kurzzeitmiete (90') möglich ab 25 €
  • Ausstattung entsprechend Absprache

 

zur Ausstattung

zum Kalender

saal139

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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        • Einrichtung nach Ihren Vorgaben


 

 

DIE HELFER

EIN BEREICH DER VISION - "HILFE ZUR SELBSTHILFE" gGMBH

 

 

 

krankenfahrt saalvermietung

 krankenfahrten quer

Was ist eine Krankenfahrt?

Krankenfahrten sind Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Schwerbehindertenausweis, der einen der folgenden Merkzeichen enthält:
„aG“, „Bl“ oder „H“. Pflegebedürfige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflege-
bedürfige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
vorliegt.

Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung

Patienten, die eine hochfrequente Behandlung über längere Zeit benötigen,
können Krankenfahrten in Anspruch nehmen.

Dazu gehören:

  • Dialysebehandlung
  • onkologische Strahlentherapie
  • parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie /
    parenterale onkologische Chemotherapie

Hiervon betroffene Patienten müssen die Verordnung bei ihrer Krankenkasse
zur Genehmigung vorlegen (Genehmigungspflicht).

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese wird
vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt. Fahrten
mit einem Taxi oder einem Mietwagen werden nur dann erstattet, wenn aus
medizinischer Sicht die Fahrt mit einem Privatfahrzeug oder den öffentlichen
Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.

Genehmigung

Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig
vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt)
der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt. Im Zweifelsfall
ob eine Genehmigung notwendig ist oder nicht, einfach bei der Krankenkasse nachfragen.
musterrezept

sprinter lift

Mit dem Lift haben wir die Möglichkeit Menschen in ihrem Rollstuhl zu befördern.

Sollten auch Treppen zu überwinden sein und kein Fahrstuhl zur Verfügung
stehen
haben wir die Möglichkeit Sie mittels Treppensteiger an Ihr Ziel zu
bringen.

logan

Zuzahlung

Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die
Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für
Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch
fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.

Zuzahlungsobergrenze

Für alle Zuzahlungen gilt eine Obergrenze von 2% des Haushalt-Bruttoeinkommen
pro Jahr. Bei chronisch Kranken beträgt die Obergrenze 1%.

Darauf können Sie sich verlassen.

Wenn Sie es möchten, holen wir Sie in Ihrer Wohnung ab, begleiten
Sie an das gewünschte Fahrziel und bringen Sie wieder nach Hause in Ihre Wohnung.



 


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