krankenfahrten quer

Was ist eine Krankenfahrt?

Krankenfahrten sind Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Schwerbehindertenausweis, der einen der folgenden Merkzeichen enthält:
„aG“, „Bl“ oder „H“. Pflegebedürfige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflege-
bedürfige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
vorliegt.

Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung

Patienten, die eine hochfrequente Behandlung über längere Zeit benötigen,
können Krankenfahrten in Anspruch nehmen.

Dazu gehören:

  • Dialysebehandlung
  • onkologische Strahlentherapie
  • parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie /
    parenterale onkologische Chemotherapie

Hiervon betroffene Patienten müssen die Verordnung bei ihrer Krankenkasse
zur Genehmigung vorlegen (Genehmigungspflicht).

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese wird
vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt. Fahrten
mit einem Taxi oder einem Mietwagen werden nur dann erstattet, wenn aus
medizinischer Sicht die Fahrt mit einem Privatfahrzeug oder den öffentlichen
Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.

Genehmigung

Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig
vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt)
der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt. Im Zweifelsfall
ob eine Genehmigung notwendig ist oder nicht, einfach bei der Krankenkasse nachfragen.
musterrezept

sprinter lift

Mit dem Lift haben wir die Möglichkeit Menschen in ihrem Rollstuhl zu befördern.

Sollten auch Treppen zu überwinden sein und kein Fahrstuhl zur Verfügung
stehen
haben wir die Möglichkeit Sie mittels Treppensteiger an Ihr Ziel zu
bringen.

logan

Zuzahlung

Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die
Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für
Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch
fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.

Zuzahlungsobergrenze

Für alle Zuzahlungen gilt eine Obergrenze von 2% des Haushalt-Bruttoeinkommen
pro Jahr. Bei chronisch Kranken beträgt die Obergrenze 1%.

Darauf können Sie sich verlassen.

Wenn Sie es möchten, holen wir Sie in Ihrer Wohnung ab, begleiten
Sie an das gewünschte Fahrziel und bringen Sie wieder nach Hause in Ihre Wohnung.