Was ist eine Krankenfahrt?
Krankenfahrten sind Fahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Schwerbehindertenausweis, der einen der folgenden Merkzeichen enthält: „aG“, „Bl“ oder „H“. Pflegebedürfige mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflege- bedürfige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
Krankenbeförderung bei ambulanter Behandlung
Patienten, die eine hochfrequente Behandlung über längere Zeit benötigen, können Krankenfahrten in Anspruch nehmen.
Dazu gehören:
- Dialysebehandlung
- onkologische Strahlentherapie
- parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie /
parenterale onkologische Chemotherapie
Hiervon betroffene Patienten müssen die Verordnung bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen (Genehmigungspflicht).
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese wird vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt. Fahrten mit einem Taxi oder einem Mietwagen werden nur dann erstattet, wenn aus medizinischer Sicht die Fahrt mit einem Privatfahrzeug oder den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
Genehmigung
Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt. Im Zweifelsfall ob eine Genehmigung notwendig ist oder nicht, einfach bei der Krankenkasse nachfragen.
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Mit dem Lift haben wir die Möglichkeit Menschen in ihrem Rollstuhl zu befördern.
Sollten auch Treppen zu überwinden sein und kein Fahrstuhl zur Verfügung stehen haben wir die Möglichkeit Sie mittels Treppensteiger an Ihr Ziel zu bringen.
Zuzahlung
Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.
Zuzahlungsobergrenze
Für alle Zuzahlungen gilt eine Obergrenze von 2% des Haushalt-Bruttoeinkommen pro Jahr. Bei chronisch Kranken beträgt die Obergrenze 1%.
Darauf können Sie sich verlassen.
Wenn Sie es möchten, holen wir Sie in Ihrer Wohnung ab, begleiten Sie an das gewünschte Fahrziel und bringen Sie wieder nach Hause in Ihre Wohnung.
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