Planung - Installation - Überprüfung - Dokumentation von Rauchwarnmeldern

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Ihre Pflicht:

Seit dem 18.04.2006 gibt es in Mecklenburg Vorpommern eine Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen (Neu- bzw. Umbauten). Alle Bestandswohnungen mußten bis zum 31.12.2009 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden. Mindestens 1 Rauchmelder in Kinder-, Schlafzimmer sowie Fluren die als Fluchtweg dienen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Landesbauordnung M-V § 48 Absatz 4.

Verantwortlichkeit:

Prinzipiell liegt die Verantwortung für die Installation und den sicheren Betrieb beim Eigentümer (Vermieter) der Immobilie, entsprechend seiner Verkehrssicherungspflicht.  Seit dem 18.12.2018 ist für Planung, Installation und Überprüfung eine Zertifizierung nach DIN 14676-2 notwendig.

Der Mieter muß nicht immer Vor-Ort sein:

Rauchmelder können Leben retten, wenn sie richtig installiert wurden, nicht beschädigt, zugebaut oder verdreckt (Staub, Farbspritzer usw.) sind, bei Notwendigkeit funktionieren weil die Energieversorgung gesichert ist. All das muß regelmäßig geprüft werden. Empfohlen wird  alle 12 Monate die Prüfung vorzunehmen. Die Überprüfung der Rauchmelder erfolgt dabei Vor-Ort. Bei Rauchmeldern der Bauweise C kann die Überprüfung per Ferninspektion erfolgen, ein betreten der Wohnungen ist hierbei genau so wenig notwendig wie die Anwesenheit des Mieters.

Sollten Sie Bedarf und Interesse an Rauchmelder haben sprechen Sie uns einfach an. Gerne erklären wir Ihnen auch die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Bauweisen. 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.